Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Röntgeneinrichtungen in ihrer Praxis betreiben oder Röntgenstrahlung am Patienten anwenden, benötigen gemäß Strahlenschutzgesetzgebung (§ 74 StrlSchG und § 47 StrlSchV in Verbindung mit der Fachkunderichtlinie) eine gültige Fachkunde im Strahlenschutz. Sie ist Voraussetzung dafür, Röntgenaufnahmen eigenverantwortlich anzufertigen, die rechtfertigende Indikation zu stellen und die technische Durchführung zu beaufsichtigen.

Zum Erhalt der Gültigkeit müssen die erforderliche Fachkunde und die Kenntnisse im Strahlenschutz regelmäßig innerhalb von 5 Jahren aktualisiert werden. Eine Überschreitung der Frist zur Aktualisierung ist nicht zulässig. In Einzelfällen kann nach Prüfung der Gründe für die Überschreitung eine Fristverlängerung erteilt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte

Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz umfasst drei Elemente:

Theoretische Kenntnisse – Teilnahme an einem anerkannten Kurs im Strahlenschutz (einschl. Übungen und Prüfung – 24 Stunden) für Zahnärzte

Praktische Sachkunde – Nachweis über mindestens 100 Röntgenuntersuchungen unter Anleitung eines fachkundigen Zahnarztes über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Die Sachkunde muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem absolvierten Strahlenschutzkurs stehen.

Bei Studiengängen innerhalb Deutschlands wird in der Regel der Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse mit dem Prüfungs-/Examenszeugnis nach erfolgreichem Studienabschluss nachgewiesen. Ein zusätzlicher Kurs im Strahlenschutz (24h) sowie der Sachkundenachweis werden in diesen Fällen nicht benötigt.

Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin oder Berufserlaubnis gemäß § 13 ZHG
Voraussetzung für die Beantragung der Fachkundebescheinigung ist die erteilte Approbation.

Zuständige Stelle und Antragstellung

Für die Prüfung und Ausstellung der Fachkundebescheinigung sowie für Erteilung einer Fristverlängerung ist die Landeszahnärztekammer Brandenburg zuständig. Die Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.

Hierfür sind im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Teilnahme am Strahlenschutzkurs / Examenszeugnis
  • Bescheinigung über die erworbene Sachkunde (nur bei Studiengängen außerhalb Deutschlands)
  • Approbationsurkunde

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die LZÄKB die Fachkundebescheinigung gebührenpflichtig aus.

Hinweis: Die LZÄKB stellt Bescheinigungen der Fachkunde im Strahlenschutz ausschließlich für Mitglieder aus. Während eines Aufnahmeverfahrens wird die Bescheinigung erst nach erfolgter Aufnahme ausgestellt.

Fachkunde für die weiterführende Technik der DVT

Aufbauend auf der gültigen Grundfachkunde (Tubus, OPG und Fernröntgentechnik) kann die Fachkunde für die DVT mit einem anerkannten Kurs erworben werden. DVT-Kurse bestehen in der Regel aus zwei Kursteilen und enthalten theoretisches Wissen und praktische Übungen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Kurs zum Erwerb der DVT-Fachkunde gleichzeitig die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert wird. Dies sollte jedoch in jedem Fall auf der Kursbescheinigung separat mit ausgewiesen werden.

Für die Ausstellung der DVT-Fachkundebescheinigung werden im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Teilnahme am DVT-Strahlenschutzkurs (Teil 1 und Teil 2)
  • Fachkundebescheinigung über den Erwerb der Grundfachkunde (für Tubus, OPG und Fernröntgentechnik)

Kenntnisse im Strahlenschutz der Mitarbeitenden

Mitarbeitende einer Zahnarztpraxis benötigen für die technische Durchführung von Röntgenaufnahmen in Delegation gültige Kenntnisse im Strahlenschutz.

Diese können auf zwei Wegen erworben werden:

  • Mit abgeschlossener Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)  –  die Kenntnisse im Strahlenschutz sind Bestandteil der Berufsausbildung.
  • Durch einen anerkannten Grundkurs (24 Stunden).

Bei berufsfremden Mitarbeitenden (Quereinsteiger) muss in jedem Fall vor dem Besuch eines Grundkurses geprüft werden, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständige Stelle

Für die Prüfung und Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz der Mitarbeitenden im Land Brandenburg ist ausschließlich das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig. Dies trifft ebenfalls auf Prüfungen bei Überschreitungen der Aktualisierungsfrist zu.

Antragsformular „Fachkunde / DVT-Fachkunde im Strahlenschutz“

Zeugnis über die Sachkunde

Kursangebot der Landeszahnärztekammer Brandenburg
Aktualisierungskurse für Zahnärzte und Mitarbeitende

Kursangebot des Philipp-Pfaff-Institutes
Aktualisierungskurse für Zahnärzte und Mitarbeitende
Grundkurse (24h) zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz

Kursangebot der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung
Aktualisierungskurse für Zahnärzte und Mitarbeitende
Grundkurse (24h) zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
Grundkurse (24h) zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Mitarbeitende