Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Röntgeneinrichtungen in ihrer Praxis betreiben oder Röntgenstrahlung am Patienten anwenden, benötigen gemäß Strahlenschutzgesetzgebung eine gültige Fachkunde im Strahlenschutz. Sie ist Voraussetzung dafür, Röntgenaufnahmen eigenverantwortlich anzufertigen, die rechtfertigende Indikation zu stellen und die technische Durchführung zu beaufsichtigen.

Zum Erhalt der Gültigkeit müssen die erforderliche Fachkunde und die Kenntnisse im Strahlenschutz regelmäßig innerhalb von 5 Jahren aktualisiert werden. Eine Überschreitung der Frist zur Aktualisierung ist nicht zulässig. In Einzelfällen kann nach Prüfung der Gründe für die Überschreitung eine Fristverlängerung erteilt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde

Der Erwerb der Fachkunde umfasst drei Elemente:

Theoretische Kenntnisse – Teilnahme an einem anerkannten Kurs im Strahlenschutz (einschl. Übungen und Prüfung – 24 Stunden)

Praktische Sachkunde – Nachweis über mindestens 100 Röntgenuntersuchungen unter Anleitung eines fachkundigen Zahnarztes über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Die Sachkunde muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem absolvierten Strahlenschutzkurs stehen.

Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin oder Berufserlaubnis gemäß § 13 ZHG

Bei Studiengängen innerhalb Deutschlands wird in der Regel der Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse mit dem Prüfungs/Examenszeugnis nach erfolgreichem Studienabschluss nachgewiesen. Ein zusätzlicher Kurs im Strahlenschutz (24h) sowie der Sachkundenachweis werden nicht benötigt.

Zuständige Stelle und Antragstellung

Für die Prüfung und Ausstellung der Fachkundebescheinigung sowie für Erteilung einer Fristverlängerung ist die Landeszahnärztekammer Brandenburg zuständig. Die Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.

Hierfür sind einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Teilnahme am Strahlenschutzkurs / Examenszeugnis
  • Bescheinigung über die erworbene Sachkunde (nur bei Studiengängen außerhalb Deutschlands)

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Kammer die Fachkundebescheinigung gebührenpflichtig aus.

Fachkunde für die weiterführende Technik der DVT

Aufbauend auf der gültigen Grundfachkunde (Tubus, OPG und Fernröntgentechnik) kann die Fachkunde für die DVT mit einem anerkannten Kurs erworben werden. DVT-Kurse bestehen in der Regel aus zwei Kursteilen und enthalten theoretisches Wissen und praktische Übungen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Kurs zum Erwerb der DVT-Fachkunde gleichzeitig die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert wird. Dies sollte jedoch in jedem Fall auf der Kursbescheinigung separat mit ausgewiesen werden.

Für die Ausstellung der DVT-Fachkundebescheinigung werden benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Teilnahme am DVT-Strahlenschutzkurs (Teil 1 und Teil 2)
  • Kopie der Fachkundebescheinigung über den Erwerb der Grundfachkunde

Kenntnisse im Strahlenschutz der Mitarbeitenden

Mitarbeitende einer Zahnarztpraxis benötigen für die technische Durchführung von Röntgenaufnahmen in Delegation gültige Kenntnisse im Strahlenschutz.

Diese können auf zwei Wegen erworben werden:

  • Mit abgeschlossener Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) Die Kenntnisse im Strahlenschutz sind Bestandteil der Berufsausbildung.
  • Durch einen anerkannten Grundkurs (24 Stunden).

Bei berufsfremden Mitarbeitenden (Quereinsteiger) muss in jedem Fall vor dem Besuch eines Grundkurses geprüft werden, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständige Stelle

Für die Prüfung und Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz der Mitarbeitenden im Land Brandenburg ist ausschließlich das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig. Dies trifft ebenfalls auf Prüfungen bei Überschreitungen der Aktualisierungsfrist zu.

Antragsformular „Fachkunde / DVT-Fachkunde im Strahlenschutz“

Zeugnis über die Sachkunde