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Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen nur mit Fachkunde
Für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen benötigt jeder approbierte Zahnarzt in Deutschland gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §§ 74 und 83 die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz.
Änderung der Strahlenschutzverordnung zum 16. Januar 2024
Pflicht zur elektronischen Übertragung und Aufzeichnung der Expositionsparameter entfällt für Tubus- und für Panoramaschichtgeräte
Aktualisierung der Fachkunde sowie der Kenntnisse im Strahlenschutz
Gemäß Strahlenschutzgesetzgebung müssen die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte sowie die Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Damit es nicht zu Fristversäumnissen kommt und damit möglicherweise ein neuer 24-Stunden-Kurs fällig wird, beachten Sie bitte folgenden Hinweis: